Informationen und Formulare für Eltern
Auf dieser Seite finden sich wichtige Informationen und Formulare für Eltern zum Download.
Nach § 56 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Eine Beurlaubung vom Unterricht oder einzelnen Schulveranstaltungen kann nur gemäß § 69 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz erfolgen.
Das entsprechende Antragsformular sowie allgemeine Hinweise dazu können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.